Fissurenversiegelung als Schutz vor Karies

Fissurenversiegelung als Schutz vor Karies

Fissurenversiegelung als Schutz vor Karies

Schauen Sie sich einmal Ihre Seitenzähne im Spiegel genau an. Die Zahnflächen sind nicht glatt. Sie sind vielmehr von feinen Rillen und Furchen, den sogenannten Fissuren, durchzogen. In diesen Nischen finden Speisereste und kariesauslösende  Bakterien guten Schutz. Denn  die Borsten der Zahnbürste sind zu dick, um an den Boden dieser Fissuren zu gelangen. Kein Wunder, dass die Fissurenkaries die häufigste Kariesform der Zähne ist. Durch ein Verschließen der Fissuren mit einem speziellen Kunststoff, der Zahnarzt spricht von der „Fissurenversiegelung“, kann die Kariesanfälligkeit der Kauflächen um 70 bis 90 Prozent verringert werden.

Das die Fissurenversiegelung eine sinnvolle Maßnahme zum Schutz vor Karies ist, konnten Wissenschaftler der Cochrane Collaboration nach einer systematischen Auswertung der verfügbaren Studien bestätigen. Nach vier bis fünf Jahren wiesen die versiegelten Zähne nur halb soviel Karies auf wie die nicht versiegelten Zähne. Aber eine gute Mundhygiene ist dennoch nötig!

Vor einer Versiegelung muss der Zahnarzt allerdings zunächst entscheiden, ob eine Versiegelung überhaupt notwendig oder sinnvoll ist. So muss beispielsweise eine flache Fissur nicht versiegelt werden, da hier eine Reinigung leicht möglich ist. Fissurenversiegelungen bei Milchbackenzähnen sind nur bei einem stark zerklüfteten Fissurenrelief sinnvoll. Eine schlechte Mundhygiene oder bereits vorhandene Karies im Zahnzwischenraum sind keine Kontraindikation für Fissurenversiegelungen. Ist bereits eine kleine Karies im Bereich der Kaufläche vorhanden ist, kann eine erweiterte Fissurenversiegelung vorgenommen werden. Hierbei wird zunächst die Karies minimal invasiv entfernt und anschließend der Defekt in die Versiegelung mit einbezogen.

Wie funktioniert die Fissurenversiegelung?

Nach einer sorgfältigen Reinigung der Zahnoberfläche schützt der Zahnarzt zunächst den Zahn durch eine Trockenlegung vor Speichel. Anschließend wird die Fissur und ihre unmittelbare Umgebung mit einer schwachen Säure vorbehandelt. „Anätzen“ nennt der Zahnarzt diesen Vorgang. Hierdurch entsteht eine leicht raue Oberfläche, an der das Versiegelungsmaterial (Kunststoffe auf Dimethacrylatbasis) besser haftet. Als Versiegelungsmaterial werden meistens Kunststoffe auf Dimethacrylatbasis verwendet. Nach sorgfältigem Absprühen mit Wasser und anschließendem Trocknen ist der Zahnschmelz für die Versiegelung vorbereitet. Nun wird das Versiegelungsmittel, eine dünnflüssige Kunststoffmasse, mit einer biegsamen Spritze direkt in die Fissuren gefüllt und durch Lichteinwirkung (UV-Licht) gehärtet.  Der ausgehärtete Versiegler deckt die Fissuren vollständig ab. Zu guter Letzt wird der Zahn fluoridiert.

Fissurenversiegelung
Backenzahn mit tiefen Fissuren, die noch nicht kariös sind und vorbeugend versiegelt werden sollten. Für ein optimales Ergebnis ist eine absolute Trockenlegung mit Hilfe von Kofferdam wichtig (linkes Foto).
Das Gebiet um die Fissur wird mit Phosphorsäure angeätzt, um einen Halt des Versieglers aus Kunststoff zu gewährleisten (rechtes Foto).
Fissurenversiegelung
Anschließend wird ein spezieller Haftvermittler aufgetragen (linkes Foto). Die weißliche und somit leicht auf Beschädigungen zu kontrollierende Fissurenversiegelung schützt die Kaufläche vor Karies (rechtes Foto).

Schutz für viele Jahre

Die Kauflächen Ihrer Zähne sind nun für mehrere Jahre vor Karies geschützt. Wichtig ist, das Sie die Vollständigkeit Ihrer Versiegelung regelmäßig durch den Zahnarzt kontrollieren lassen. Vor allem innerhalb des ersten halben Jahres kann es zum teilweisen oder sogar vollständigen Verlust der Versiegelung kommen. Da nicht auszuschließen ist, dass nicht alle angeätzten Zahnflächen bis zum Rand mit Versiegler abgedeckt wurden, sollte nach der Versiegelung eine Fluoridlack auf den Zahn aufgebracht werden, um so den Wiedereinbau von Mineralien in den angeätzten Zahnschmelz zu fördern.

Wann sollte die Versiegelung stattfinden?

Wann bei einem Kind mit der Versiegelung begonnen werden soll, kann der Zahnarzt am besten bei einer Untersuchung im 5. – 6. Lebensjahr beurteilen. In der Regel erfolgt die Versiegelung nach dem Durchbruch der ersten bleibenden Backenzähne. Der Zahndurchbruch sollte dabei so weit fortgeschritten sein, dass kein Zahnfleisch mehr die Kaufläche bedeckt. Die weiteren Versiegelungen werden dann jeweils beim Durchbruch neuer bleibender Backenzähne vorgenommen.

Wer trägt die Kosten?

Bei 6- bis 17-Jährigen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die Fissurenversiegelung der hinteren großen, bleibenden Backenzähne. Die Versiegelung der übrigen Zähne sowie der Milchzähne ist keine Kassenleistung.


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