Neue zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen ab 01.07.2019

Seit heute neue Früherkennungsuntersuchungen.

Seit heute, den 1. Juli, übernehmen AOK, Barmer und Co. für Kleinkinder schon ab dem 6. Lebensmonat zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Bisher waren diese erst ab dem 30. Lebensmonat der Fall.

Früherkennungsuntersuchung schließt Lücke

Damit ist nun eine Versorgungslücke geschlossen, denn nun kann bereits mit dem Durchbruch des ersten Milchzahnes eine Früherkennungsuntersuchung durchgeführt werden. Dadurch soll auch die häufig vorkommende frühkindlicher Karies („Nuckelflaschenkaries“) vermieden werden. Wie wichtig das ist, zeigt die Statistik: Deutschlandweit haben rund 15 Prozent der unter dreijährigen Kinder bereits Karies.

Aufgrund der neuen Regelung können Kinder im vom 6. bis zum 33. Lebensmonat drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch nehmen. Zum Leistungsumfang der neuen Vorsorgemaßnahme gehört auch die Beratung der Eltern und eine praktische Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind. Die Untersuchung wird außerdem um die Anwendung von Fluorid-Lack zur Zahnschmelzhärtung ergänzt. Dieser Anspruch besteht zweimal je Kalenderhalbjahr.

Zeitlich abgestimmt mit den ärztlichen Untersuchungen U5 bis U7

Die Termine der Früherkennungsuntersuchung sind zeitlich abgestimmt auf die ärztlichen Untersuchungen U5 bis U7 im gelben Kinderuntersuchungsheft. An die neuen Früherkennungsuntersuchungen für Kinder bis zum 33. Lebensmonat schließen sich die bereits bestehenden drei Früherkennungsuntersuchungen für Kinder zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat an. Ab dem Alter dem 6. Lebensjahr kann dann die sogenannte Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche in Anspruch genommen werden.

Für gesetzlich versicherte Kinder ergänzen die neuen Untersuchungen die bereits bestehenden Vorsorgebausteine. Alle Eltern sollten deshalb mit ihren Kindern die neuen Untersuchungen möglichst regelmäßig wahrnehmen.

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