Kinder und Jugendliche, die im ersten Halbjahr 2020 wegen der Corona-Krise ihren Vorsorgetermin beim Zahnarzt nicht wahrnehmen konnten, verlieren nicht ihren Anspruch auf den Bonus.
Bonusheft und Corona-Krise.

Kinder und Jugendliche, die im ersten Halbjahr 2020 wegen der Corona-Krise ihren Vorsorgetermin beim Zahnarzt nicht wahrnehmen konnten, verlieren nicht ihren Anspruch auf den Bonus.
Das Bonusheft hilft, beim Zahnersatz Geld zu sparen. Aber es gelten strenge Regeln. Wenn Sie den jährlichen Vorsorgetermin beim Zahnarzt nur einmal versäumen, verfällt Ihr gesamter Bonus. Dabei ist es vollkommen gleichgültig, warum Sie diesen Termin versäumt haben.