Bonusheft und Corona-Krise

Bonusheft und Corona-Krise.

Kinder und Jugendliche, die im ersten Halbjahr 2020 wegen der Corona-Krise ihren Vorsorgetermin beim Zahnarzt nicht wahrnehmen konnten, verlieren nicht ihren Anspruch auf den Bonus.

Bonusheft ist auch in Krisenzeiten wichtig

Regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis sind gut für die Mundgesundheit, im Fall der Fälle aber durch den Bonus auch für das Portemonnaie. Denn mit einem regelmäßig geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss für Kronen, Brücken und Co. Aufgrund der Corona-Krise haben jedoch viele Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf ihren Vorsorgetermin beim Zahnarzt verzichtet. Während Erwachsene für das Bonusheft einmal jährlich den Stempel ihrer Zahnarztpraxis benötigen, sollen Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres halbjährlich die Praxis zur zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung aufsuchen. Nur dann bleibt ihr Rechtsanspruch auf erhöhten Festzuschuss bei der Versorgung mit Zahnersatz erhalten. Im ersten Halbjahr waren diese Vorsorgeuntersuchungen unter dem Einfluss von Covid-19 krisenbedingt nicht immer möglich, da einige Praxen nur noch Notfallbehandlungen angeboten hatten, bzw. Experten dazu rieten, auf nicht notwendige Zahnarztbesuche während der Corona-Krise zu verzichten.

Schonfrist für Kinder und Jugendliche, aber nicht für Erwachsene

Zumindest für Kinder und Jugendliche gibt es nun eine Lösung. Der GKV-Spitzenverband hat im Juli eine Empfehlung an die Krankenkassen herausgegeben. Entsprechend dieser Empfehlung verlieren Kinder und Jugendliche ihren Bonus nicht, wenn im ersten Halbjahr 2020 keine Vorsorgeuntersuchung durchgeführt wurde. Bei ihrem nächsten Besuch in der Zahnarztpraxis erhalten die betroffenen Personen einen entsprechenden Eintrag in ihr Bonusheft. Damit sollen Unklarheiten bei der künftigen Ermittlung des Zuschusses vermieden werden. 

Für erwachsene Patientinnen und Patienten gilt diese Regelung jedoch nicht. Sie benötigen für ihren Bonus nur einen Stempel im Kalenderjahr. Daher gehen sowohl der GKV-Spitzenverband als auch die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) davon aus, dass der Vorsorgetermin auch noch im zweiten Halbjahr 2020 durchgeführt werden kann.

(zpl, Foto: proDente e.V. )

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1 Kommentar zu „Bonusheft und Corona-Krise.“

  1. Wirklich wichtiger Beitrag, vielen ist wahrscheinlich nicht bewusst wie wichtig dieses Bonusheft werden kann. Ganz wichtig ist es, wenn es irgendwann um einen Zahnersatz geht wie eine Zahnbrücke, Zahnimplantat oder Zahnprothese.

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