Neue Leitlinie zur Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen

Leitlinie zur Kariesverhütung

Leitlinie zur Kariesverhütung bei bleibenden Zähnen

Kürzlich hat die Arbeitsgemeinschaft  wissenschaftlicher medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) ihre neue Leitlinie „Kariesprophylaxe bei bleibenden Zähnen – grundlegende Empfehlungen“ zur Verhütung von Karies bei bleibenden Zähnen vorgestellt.

Leitlinien sind systematisch entwickelte, wissenschaftlich begründete und zugleich praxisorientierte Entscheidungshilfen für Ärzte und Patienten. Die Leitlinie  entstand unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Zahnerhaltung (DGZ) und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Insgesamt 14 Fachgesellschaften waren beteiligt.

Sieben Kernempfehlungen

Die Experten einigten sich nach Auswertung der internationalen Forschungsergebnisse auf sieben Kernempfehlungen. Drei Empfehlungen können Sie selbst täglich befolgen. Wohingegen vier weitere Empfehlungen in Abstimmung mit der Zahnarztpraxis umgesetzt werden sollten.

Leitlinie Kariesprophylaxe

Veränderungen liegen im Detail

Grundsätzlich Neues erfahren Sie nicht. Die Veränderungen liegen eher im Detail:

  1. Die Reinigung der Zahnzwischenräume mit Zahnseide, Zahnzwischenraumbürste etc. wird nun nicht mehr grundsätzlich empfohlen, sondern nur wenn die Zahnbürste alleine zur Reinigung der Zahnzwischenräume nicht ausreicht.
  2. Neu ist die Empfehlung von Chlorhexidindiglukonat (CHX) zur chemischen Verringerung der Beläge (Plaquereduktion) bei durchbrechenden Zähnen und bei freiliegenden Wurzeloberflächen.
  3. Außerdem wird nun das Kauen von zuckerfreien Kaugummis (z.B. Xylitol Kaugummi) zur Kariesprophylaxe offiziell empfohlen. Das Kauen regt den Speichelfluss an, spült Essensreste aus der Mundhöhle und neutralisiert  zahnschädigenden Säuren.

Aber die bisher bekannten Grundsätze bleiben unverändert:

  1. 2x-tägliches Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta, egal ob mit einer Hand- oder einer elektrischen Zahnbürste. Der Fluoridgehalt der Zahnpasta soll 1.000 bis 1.500 ppm betragen. Diese Zahnpasten sind jedoch aufgrund ihres erhöhten Fluoridgehaltes nicht für Kinder unter sechs Jahren geeignet.
  2. Die Kombination mehrerer Prophylaxemaßnahmen verringert Karies.
  3. Zur Fluoridierung soll Zahnpasta in Kombination mit fluoridiertem Speisesalz verwendet werden. Bei Personen, die besonders stark an Karies leiden ist es sinnvoll, höher dosierte Fluoridpräparate (Gele, Lacke, Spüllösungen) zu benutzen.
  4. Der tägliche Zuckerkonsum soll hinsichtlich der Gesamtmenge des aufgenommenen Zuckers und der Häufgigkeit eingeschränkt werden. Denn Karies entsteht nur, wenn den in den Zahnbelägen vorhandenen Bakterien Zucker zur Verfügung steht, den sie in Säuren umwandeln können.
  5. Kariesfreie Fissuren und Grübchen von durchgebrochenen Molaren sollen versiegelt werden.

Leitlinie gibt Orientierungshilfe

Sicherlich bringt diese Leitlinie keine größeren Erkenntnisse. Was auch beruhigend ist. Denn die bisherigen Grundlagen werden bestätigt und bleiben weiterhin gültig. Aber die Leitlinien ist eine wertvolle Orientierungshilfe, fasst sie doch den derzeitigen wissenschaftlichen Stand kompakt zusammen. In Kürze soll auf der DGZ-Webseite (www.dgz-online.de) eine allgemeinverständliche Aufbereitung der wissenschaftlichen Leitlinie zur Verfügung stehen.

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