Bonusheft hilft sparen

Mit Bonusheft wird es billiger

Mit Bonusheft wird es billiger

Eigentlich lieben die Deutschen Bonusprogramme. Egal ob an der Tankstelle, im Supermarkt, im Kaufhaus oder beim Bäcker um die Ecke. Aber nicht Jeder denkt bei Bonusprogrammen auch an das Bonusprogramm seiner Zahnarztpraxis und an das dazu notwendige Bonusheft.

Sehr schade, denn nicht nur das Bonusprogramm im Kaufhaus hilft beim Sparen. Wer das Bonusprogramm seines Zahnarztes oder seiner Zahnärztin regelmäßig nutzt, spart nicht nur im Fall eines neuen Zahnersatzes Geld. Er tut auch seinen Zähnen etwas Gutes. Mit wenig Aufwand profitiert man also doppelt. Als Erwachsener reicht schon eine Zahnvorsorgeuntersuchung im Jahr, bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Geburtstag genügt ein Besuch der Praxis pro Kalenderhalbjahr. So leicht lässt sich der Bonus erreichen. Ihr Portemonnaie wird es Ihnen danken.

Lückenlose Einträge im Bonusheft sind wichtig

Waren Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung in der Praxis, erhöht sich der Festzuschuss um 20 Prozent. Sind es sogar zehn Jahre, dann erhöht sich der Festzuschuss sogar um 30 Prozent. Ganz wichtig ist, dass das Bonusheft lückenlos geführt wird. Und das spart richtig! Sie haben zwar ein Bonusheft, aber noch keinen Stempel für dieses Jahr? Dann wird es Zeit, noch schnell einen Termin bei der Zahnarztpraxis Ihres Vertrauens zu vereinbaren. Andernfalls verlieren Sie Ihren bereits angesammelten Bonus.

Ein Beispiel für den Einspareffekt: Ein Backenzahn im Oberkiefer muss mit einer Krone versorgt werden. Die Krone kostet insgesamt etwa 330 EUR. Der Festzuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für diese Krone beträgt 139,33 EUR. Haben Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig eine Vorsorgeuntersuchung durchführen lassen, dann erhöht sich der Zuschuss um 20 Prozent auf 167,20 EUR. Waren Sie sogar die letzten zehn Jahre regelmäßig bei Ihrem Zahnarzt und haben dort Ihre Zähne kontrollieren lassen, dann steigt der Bonus auf 30 Prozent. Sie erhalten jetzt einen Zuschuss von 181,13 EUR. Wichtig zu wissen: Sollte einmal ein wahrgenommener Termin nicht im Bonusheft eingetragen sein, dann kann die Zahnarztpraxis diesen Termin auch nachträglich bestätigen.

 

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