Der Heil- und Kostenplan

Heil- und Kostenplan

„Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz“ – Patienteninformation der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung

Der Heil- und Kostenplan ist bei Zahnersatzversorgungen ein unverzichtbares Formular für gesetzlich versicherte Patienten von AOK, Barmer GEK, DAK, IKK und Co. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) hat ihre Patienteninformationen „Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz“ in aktualisierten Auflagen vorgelegt. Im Zuge der Überarbeitung wurde die Information auch sprachlich überarbeitet. Die Broschüre informiert detailliert und leicht verständlich über alle Abschnitte und die Bedeutung der Felder des für gesetzlich Versicherte benötigten Heil- und Kostenplan (HKP). In der neuen Auflage sind bereits die jüngsten Ergänzungen berücksichtigt. Patientinnen und Patienten werden danach künftig auch über den voraussichtlichen Herstellungsort beziehungsweise das Herstellungsland des Zahnersatzes aufgeklärt. Die Broschüre kann auf der Website der KZBV unter www.kzbv.de/informationsmaterial als kostenlose PDF-Datei abgerufen werden.

Heil- und Kostenplan ist unverzichtbar

Der Heil- und Kostenplan ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage für jede Versorgung mit Zahnersatz. Der Heil- und Kostenplan ist die Grundlage jeder Versorgung mit Zahnersatz, also die Grundlage für Kronen, Brücken oder Prothesen. Auf diesem Plan notiert der Zahnarzt den Befund im Mund, die dem Befund zugeordnete Regelversorgung sowie die geplante Therapie und die voraussichtlich entstehenden Gesamtkosten. So gibt der Heil- und Kostenplan allen Beteiligten Handlungssicherheit. Der HKP muss vor Beginn der geplanten Behandlung vom behandelnden Zahnarzt erstellt und der Krankenkasse des Patienten zur Prüfung, Bewilligung und Festsetzung des Festzuschusses übergeben werden. Aus dem HKP ergibt sich unter anderem die Höhe des Eigenanteils, den der Versicherte bei einer Versorgung mit Zahnersatz nach dem Willen des Gesetzgebers bezahlen muss. Der Heil- und Kostenplan ist das Ergebnis der gemeinsamen Entscheidung von Zahnarzt und Patient. Sobald der von der Krankenkasse bewilligte Heil- und Kostenplan vorliegt, kann mit der geplanten Behandlung begonnen werden.

Weitere Information
Der Heil- und Kostenplan für die Versorgung mit Zahnersatz (pdf-Datei, 2,3 MB)

 

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