In Zukunft werden die Resultate der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt des KInderuntersuchungshefts festgehalten und um Hinweise für die Eltern ergänzt.
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In Deutschland ist ein stetiger Rückgang von frühkindlicher Karies und anderen zahnmedizinischen Problemen bei Kindern zu verzeichnen. Um diese Erfolgsgeschichte fortzuführen und um Eltern eine noch bessere Information über die bestehenden zahnärztlichen Früherkennungsangebote zu ermöglichen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) umfassende Anpassungen am Kinderuntersuchungsheft vorgenommen: In Zukunft werden die Resultate der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in einem eigenen Abschnitt festgehalten und um Hinweise für die Eltern ergänzt. Bisher geschah dies in Form separater Kinderzahnpässe der Zahnärzteschaft, die in eigenen Heften festgehalten wurden. Die Eltern können auf der Umschlagseite des Kinderuntersuchungshefts auch alle Zeiträume für die sechs zahnärztlichen Früherkennungen einsehen.
Zahnärztliche Früherkennung: Was dazugehört
Kinder haben im Zeitraum vom sechsten Lebensmonat bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr Anspruch auf insgesamt sechs zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere Folgendes:
- die Untersuchung der Mundhöhle durch die Zahnärztin oder den Zahnarzt,
- die Einschätzung des Kariesrisikos für das Kind,
- die Beratung zu Ernährungsrisiken im Zusammenhang mit zuckerhaltigen Lebensmitteln und Getränken sowie zur korrekten Mundhygiene und
- die Empfehlung von fluoridhaltiger Zahnpasta, falls dies erforderlich ist.
Neue Richtlinie zur zahnärztlichen Früherkennung ab 2026
Die Einzelheiten werden in der Richtlinie zu Früherkennungsuntersuchungen auf Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten festgelegt. Der G-BA hat mit seinem Beschluss auch die Kinder-Richtlinie, die die Inhalte zum Kinderuntersuchungsheft festlegt, angepasst. Am 1. Januar 2026 werden die Änderungen wirksam. Um sicherzustellen, dass Druck und Versand von Dokumentationsbögen als Einleger für die bereits vorhandenen Kinderuntersuchungshefte erfolgen können, ist diese relativ große Zeitspanne erforderlich. Zudem werden Aufkleber für die Kinderuntersuchungshefte zur Verfügung gestellt, auf denen die Zeiträume für die zahnärztlichen Früherkennungen eingetragen sind. Wenn Kassenärztliche Vereinigungen, Krankenhäuser und Hebammenverbände die Dokumentationsbögen und Aufkleber bestellen können, wird der G-BA gesondert informieren.
zpl, Quelle: PM G-BA, Teaserfoto: Adobe KI-generiert