Zur Behandlung der Parodontitis gibt es verschiedene Methoden.

Parodontitis: Mehr Leistungen für Kassenpatienten?

Eine Parodontitis, fälschlich oft auch als Parodontose bezeichnet, ist eine Entzündung des Zahnbetts und des Zahnhalteapparats. Die Erkrankung führt zu einem langsamen Abbau des Zahnhalteapparates. Fasern, Gewebe und Knochen rund um die Zähne werden zerstört. Äußerlich sieht man das am Rückgang des Zahnfleischs und dadurch bedingten „längeren Zähnen“. Schreitet die Erkrankung weiter voran, lockern sich die Zähne. Zusätzlich zum starken Zahnfleischbluten kann sich Eiter in den Zahnfleischtaschen bilden. Eine frühzeitige Behandlung ist nötig und zum Erhalt der Zähne wichtig.

Verschiedene Therapien möglich

Daher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer mit den Zahnärzten ausgehandelten Richtlinien (vgl. Behandlungsrichtlinie 2004) die Kosten für diese Therapie. Allerdings gibt es neben den bisher mit den Krankenkassen vereinbarten Behandlungsverfahren weitere Verfahren, deren Kosten bisher nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Hierzu gehören beispielsweise die Photodynamische Therapie, Laserbehandlungen oder lokale Antibiotikagaben.

Um herauszufinden, welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Verfahren haben, wurde im März 2015 das Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit einer Studie beauftragt. Die vorläufigen Ergebnisse der Studie liegen nun vor.

Viele Studien nicht verwertbar

Zwar stellten die Wissenschaftler fest, dass es eine Vielzahl von Studien zu den einzelnen Behandlungsverfahren gibt. Leider waren aber die meisten Studien aufgrund ihres Studienaufbaus oder ihrer Datenauswertung für die Experten des IQWiG nicht verwertbar. Lediglich zu zwei Therapien, nämlich der geschlossenen mechanischen Therapie im Vergleich zu keiner Therapie und zu einer individuell angepassten Mundhygiene-Schulung im Vergleich zu einer Standardunterweisung lagen aussagekräftige und verwertbare Studiendaten vor (vgl. Vorbericht). Bei der geschlossenen mechanischen Therapie werden Zahnstein und Bakterien mit geeigneten Instrumenten aus den Zahnfleischtaschen entfernt und die Wurzeloberflächen geglättet. Beim individuell angepassten Mundhygiene-Schulungsprogramm werden  Kenntnisse vermittelt und geeignete Techniken der Zahnreinigung trainiert. Zudem wird auch die Selbst-Überwachung beispielsweise mit Hilfe eines Mundhygiene-Tagebuches geübt. In beiden Vergleichen zeigte sich, dass Zahnfleischentzündungen (Gingivitis) danach weniger stark auftraten. Daher kann für diese Maßnahmen ein (höherer) Nutzen abgeleitet werden.

Änderungen eher unwahrscheinlich

Die gesetzlichen Krankenkassen werden auch künftig die systematische Parodontitis-Therapie bezahlen. Nach dem vorläufigen Bericht ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die bisherige Therapie ändert. Spezielle Behandlungen mit Laser oder die langfristige Nachsorge muss wohl weiterhin privat finanziert werden. Bis zum 21. Februar nimmt das IQWiG noch Stellungnahmen zu diesem Vorbericht entgegen. Der endgültige Bericht wird dem Gemeinsame Bundesausschuss Mitte 2017 vorgelegt.

Zahnmedizinische Wissenschaft übt deutliche Kritik

Deutliche Kritik üben die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Gesellschaft für Parodontologie (DG Paro).  „Wer Versorgungsformen, die weltweit auf wissenschaftlicher Erkenntnislage angewendet werden, mit einem Federstrich den Nutzen abspricht, muss sich fragen lassen, ob seine Methoden zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln auch auf nicht medikamentöse Therapieformen in Human- und Zahnmedizin angewendet werden können,“ so Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV (vgl. KZBV, Pressemitteilung v. 24.01.2017). Und die DG Paro stellt fest, dass es in der Zahnmedizin nur weinge Bereiche gebe, „die so gut wissenschaftlich abgesichert sind wie die parodontale Therapie“ (vgl. DG Paro, Pressemeldung vom 24.01.2017).

Weitere Informationen

 

Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG)

Das IQWiG ist ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut. Das heißt, keine Interessengruppe kann die Ergebnisse der vom Institut erstellten Gutachten beeinflussen.
Wer beauftragt das IQWiG? Aufträge darf das IQWiG ausschließlich vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA ) oder vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG ) annehmen. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der sogenannten Selbstverwaltung im Gesundheitswesen und entscheidet zum Beispiel darüber, welche medizinischen Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden (vgl. IQWiG – Wir über uns).

TIPP

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle zwei Jahre die Kosten für einen speziellen Parodontitis-Test („PSI-Index„). Während des Tests tastet der Zahnarzt mit einer Sonde das Gewebe zwischen Zähnen und Zahnfleisch ab. Er misst die Tiefe der Zahnfleischtaschen und prüft ob eventuell eine Entzündung vorliegt. In schweren Fällen wird der betroffene Kiefer geröntgt, so dass der Zahnarzt sich ein genaues Bild vom Zustand des Kieferknochens machen kann.

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