Amalgam in Zahnfüllungen ist in der Europäischen Union die häufigste Einsatzform von Quecksilber. Seine Verwendung stellt eine erhebliche Umweltverschmutzungsquelle dar.
Durch das Minamata Übereinkommen zu Quecksilber haben sich die Vertragsstaaten, darunter auch Deutschland, zum Ziel gesetzt, die Verwendung von Amalgam schrittweise zu verringern.
Aktionsplan soll Dentalamalgam weiter einschränken
Um die Auflagen der EU-Quecksilberverordnung von 2017 zu erfüllen, hat die Bundesregierung einen Aktionsplan beschlossen, der dazu beitragen soll, die Menge an Dentalamalgam stufenweise zu reduzieren. Zwar besteht schon seit dem 1. Juli 2018 ein Verbot von Amalgam für Kinder unter 15 Jahren, Schwangere und stillende Frauen.
„Ab dem 1. Juli 2018 darf Dentalamalgam nicht mehr für die zahnärztliche Behandlung von Milchzähnen, von Kindern unter 15 Jahren und von Schwangeren oder Stillenden verwendet werden, es sei denn, der Zahnarzt erachtet eine solche Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligenPatienten als zwingend notwendig.“
Auszug aus der EU‐Richtlinie 2017, 852
Aber diese Reduzierung reicht nicht aus. Mit ihrem Aktionsplan und den darin beschriebenen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung daher das Ziel, „den Einsatz von Amalgam in der Zahnheilkunde weiter zu senken und auf unverzichtbare Spezialfälle zu beschränken.“ (Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung zur schrittweisen Verringerung von Dentalamalgam)
Dank besserer Mundgesundheit weniger (Amalgam)-Füllungen
Die Vorsorge durch Maßnahmen de Gruppen- und Individualprophylaxe hat zu einer erheblichen Verbesserung der Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen und zeitlich verzögert auch bei Erwachsenen geführt. Was auch bedeutet, dass weniger Zähne Karies haben und weniger Füllungen benötigt werden. Parallel hierzu verlangen immer mehr Patientinnen und Patienten aus ästhetischen Gründen, aber auch aus Furcht vor eventuellen Gesundheitsrisiken durch Amalgam „weiße Füllungen“, also Füllungen aus Kunststoff, sogenannte Kompositfüllungen. Zudem bieten viele Zahnarztpraxen eine Behandlung mit Amalgamfüllungen gar nicht mehr an.
Alles Gründe, warum im Jahr 2013 der Anteil an Amalgam bereits weniger als zehn Prozent des Gesamtvolumens der in Deutschland verkauften Füllungsmaterialien betrug, und der Marktanteil von Amalgam im Zeitraum 1985 bis 2017 von etwa 70% auf 5% gefallen ist. Eindrucksvolle Zahlen, die zeigen, dass die moderne Zahnmedizin weitestgehend auf Amalgam verzichten kann.
Maßnahmen des Aktionsplanes
Prävention weiter stärken
Zur Vermeidung von Zahnerkrankungen soll der bereits eingeschlagene Weg eines an den Grundsätzen der Prävention und Zahnerhaltung ausgerichteten Versorgungssystems weiter verfolgt und ausgebaut werden.
Ausbildung und Schule
Die Lehrpläne der Universitäten und Fachschulen für die Ausbildung des zahnärztlichen Personals spiegeln die Anforderungen zur Reduzierung von Dentalamalgam wider.
Informationen von Patienten
Der Aktionsplan hebt hervor, dass nur informierte Patientinnen und Patienten eine Entscheidung zur Therapie treffen können. Hierzu stehen neben den Zahnarztpraxen und Beratungsstellen der Zahnärztekammern auch unabhängige Patientenberatungsstellen zur Verfügung.
Eintrag von Dentalamalgam in die Abwassersysteme minimieren
Bereits seit 1990 ist in Deutschland die Verwendung von Abscheidern zur Rückhaltung von Amalgam aus dem Abwasser von Zahnarztpraxen vorgeschrieben. Zwar ist der Gehalt von Quecksilber im Klärschlamm zugleich deutlich gesunken, mancherorts ist er aber weiterhin zu hoch. Die Bundesregierung will deshalb mit den zuständigen Behörden auf Bundes- und Landesebene prüfen, ob eine Senkung des Umwelteintrags möglich ist.
Amalgamalternativen sind für GKV-Versicherte meist teurer
Es gibt jedoch ein Problem: Auf Amalgamfüllungen zu verzichten und stattdessen Kunststofffüllungen zu wählen, ist zumindest für Erwachsene in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in den meisten Fällen mit Zuzahlungen verbunden. Um die Ziele des Aktionsplanes zu erreichen, ist es daher nicht nur notwendig, die Prävention weiter zu stärken. Es müssen auch kostenfreie Amalgamalternativen im Rahmen der GKV angeboten werden.
Was schon jetzt bei GKV versicherten Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres, bei Schwangeren oder bei Stillenden möglich ist, nämlich an Karies erkrankte Zähne ohne Patientenzuzahlung mit Kompositfüllungen zu versorgen, muss künftig für alle bei AOK, Barmer und Co. Versicherte gelten. Andernfalls werden sozial schwächere Patienten, die sich Zuzahlungen von 100 EUR und mehr nicht leisten können, benachteiligt.
Hintergrund
Amalgam ist die Regelversorgung im Seitenzahnbereich. Daher fallen für Versicherte der GKV-Versicherten keine vom Versicherten zu zahlenden Eigenanteile an. Eine haltbare Alternative zu Amalgam sind Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen) oder Keramik- bzw. Goldinlays.
Nachteil: Diese Alternativen sind teurer als Amalgamfüllungen. Die entstehenden Mehrkosten müssen daher im Rahmen der Mehrkostenvereinbarung vom Patienten bezahlt werden. Für Kunststofffüllungen fallen beispielsweise zwischen 75 und 200 Euro pro Zahn an – je nach größe der Füllung. Für ein Keramik- oder Gold-Inlay müssen sogar zwischen 500 und 800 Euro pro Inlay eingeplant werden.
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Weitere Informationen auf diesem Block
Weitere Informationen im Internet
- Wie sehr ist die Umwelt durch Quecksilber belastet?
- Robert-Koch-Institut: Amalgam: Stellungnahme aus umweltmedizinischer Sicht. (pdf-Datei, 287 KB, abgerufen am 19.07.2019)
- Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung: Zahnfüllungen – Was Sie als Patient wissen sollten. (pdf-Datei, 487 KB, abgerufen am 19.07.2019)
0 Kommentare zu „Aktionsplan Amalgam vorgelegt.“
Danke für diesen informativen Artikel. Schade, dass die Kosten für Kunststofffüllungen oder Keramik- oder Gold-Inlays nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.
Sind vielleicht Zahnarztbesuche, wie beispielsweise in Zahnkliniken in Ungarn oder Polen eine Alternative?