14.133 Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern hat der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) 2018 durchgeführt. In knapp jedem vierten Fall musste der MDK einen Fehler bestätigen.
Behandlungsfehler: In jedem vierten Fall bestätigt sich der Verdacht
Im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen prüfen Gutachterteams des MDK ob Vorwürfe von Behandlungsfehlern berechtigt sind. 2018 wurden 14.133 Gutachten angefertigt. In knapp jedem vierten Fall (3.497) bestätigten die MDK-Gutachterinnen und Gutachter den Verdacht der Versicherten. In jedem fünften Fall (2.799) stellte der MDK fest, dass der Fehler den erlittenen Schaden auch verursacht hat.
Nach eigenen Angaben zieht der MDK bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler „medizinische Leitlinien auf Basis der Evidenzbasierten Medizin (EbM) heran sowie andere wissenschaftliche Ausarbeitungen, die den aktuellen Stand der Medizin zum Zeitpunkt der Behandlung widerspiegeln. Die Bewertung des Behandlungsfehlervorwurfes erfolgt anhand der Krankenunterlagen (z. B. Operations- und Pflegeberichte, Laborwerte, Patientenunterlagen) sowie eines zusätzlichen Gedächtnisprotokolls des Betroffenen.“
Viele Fachgebiete und die unterschiedlichsten Eingriffe
In der aktuellen MDK-Begutachtungsstatistik betrafen zwei Drittel der Vorwürfe von Behandlungsfehlern Behandlungen in der stationären Versorgung, zumeist in Krankenhäusern (9.433 Fälle). Ein Drittel bezog sich auf Arztpraxen (4.649 Fälle). Auf zahnärztliche Behandlungen (inklusive Oralchirurgie und Kieferorthopädie) entfielen 8 % der Fälle (1.109 Fälle). Der MDK bestätigte rund ein Drittel (35,8 %) dieser Fälle.
Kritisch ist anzumerken, dass lediglich die Gesamtzahl der vom MDK erstellten Gutachten genannt wird, nicht aber der prozentuale Anteil der Gutachten an der Gesamtzahl der durchgeführten Behandlungen im jeweiligen Fachbereich. Immerhin führten im Jahr 2018 laut der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung die rund 42.000 Zahnarztpraxen 94 Millionen Fällen von allgemeinen, konservierenden und chirurgischen Behandlungen sowie 115 Millionen Behandlungen in allen zahnärztlichen Leistungsbereichen durch (Pressemitteilung der KZBV vom 16.05.2019).
Aus Fehlern lernen für mehr Patientensicherheit
Allerdings räumt der MDK ein, dass die Daten des Berichts lediglich einen kleinen Ausschnitt zeigen und nur repräsentativ für die vom MDK begutachteten Fälle zu vermuteten Behandlungsfehlern sind. Generelle Aussagen zum Gefährdungsrisiko lassen sich aus ihnen nicht ableiten. Aber die Daten helfen, die Sicherheitskultur in Deutschland voranzubringen, denn aus jedem Fehler kann auch eine Lehre gezogen werden.
Eine Möglichkeit zur Verbesserung der Patientensicherheit, die die Bundeszahnärztekammer (BZÄK)gemeinsam mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZBV) nutzt. Seit 2016 stellt die BZÄK gemeinsam mit der KZBV den Zahnarztpraxen das Online-Berichts- und Lernsystem „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ (Critical Incident Reporting System) zur Verfügung. Zahnarztpraxen können hier anonym von unerwünschten Ereignissen in Zusammenhang mit zahnärztlichen Behandlungen berichten. Dadurch können auch andere Zahnarztpraxen aus den Ereignissen lernen. Im besten Fall lässt sich ein unerwünschtes Ereignis sogar von vornherein vermeiden.
(Quelle: MDS e.V., Behandlungsfehler-Begutachtung der MDK-Gemeinschaft, Essen 2019)
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Weitere Informationen im Internet
- MDS: Jahresstatistik 2018 – Behandlungsfehler-Begutachtung der MDK (pdf-Datei, abgerufen am 18.05.2019)