Behandlungsfehlerstatistik 2015 des MDK stellt erneut mehr Fehler fest.

Behandlungsfehlerstatistik 2015

Behandlungsfehlerstatistik 2015 des MDK: Erneut mehr Fehler festgestellt.

Bereits zum fünften Mal legen die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) ihre Behandlungsfehlerstatistik zu Behandlungsfehlervorwürfen vor (pdf-Datei der Studie). 14.828 Behandlungsfehlervorwürfe hatten spezielle Gutachterteams des MDK 2015 im Auftrag der Krankenkassen begutachtet. In jedem vierten Fall (4.046 Fälle) konnte der MDK die Vorwürfe bestätigen. In diesen Fällen war die jeweilige Behandlung nicht nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen.

„Seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes vor drei Jahren gibt es einen anhaltenden Aufwärtstrend. Gegenüber dem Vorjahr ist die Zahl der Vorwürfe und damit die Nachfrage nach Sachverständigengutachten des MDK wieder leicht gestiegen“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, stellvertretender Geschäftsführer des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes der Krankenkassen (MDS). Gegenüber 2014 hat sich nicht nur die Anzahl der Vorwürfe weiter erhöht, auch die Anzahl der bestätigten Fälle stieg von 3.796 auf 4.046.

Hohe Behandlungsfehlerquote im Bereich der Zahnmedizin

Rund ein Drittel aller Vorwürfe (7.693 Fälle) bezog sich auf Probleme nach Operationen (Orthopädie und Unfallchirurgie). Danach folgen mit 11 Prozent Innere Medizin und Allgemeinmedizin. Die Zahnmedizin ist mit einem Anteil von 9 Prozent oder 1.349 Fällen in der MDK-Jahresstatistik zu finden. Auffallend ist hierbei die hohe Fehlerquote von 40 Prozent.

Laut Behandlungsfehlerstatistik des MDK hat die Zahnmedizin bei den Verdachtsfällen einen Anteil von 9 Prozent.
Laut Behandlungsfehlerstatistik des MDK hat die Zahnmedizin bei den Verdachtsfällen einen Anteil von 9 Prozent.

Diese hohe Fehlerquote im Bereich der Zahnmedizin führt der MDS darauf zurück, dass Fehler in der Zahnbehandlung leichter für den Patienten anhand der vorliegenden Beschwerden erkennbar sind. Somit sei die Höhe dieser Quote kein Hinweis auf eine besondere Gefährdung in einem Fachgebiet. Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) stellt hierzu fest: „Zahnärzte zählen mit zu den am häufigsten konsultierten Facharztgruppen. Unsere Qualitätsförderung funktioniert zuverlässig und gewährleistet in Praxen und Kliniken ein hohes Maß an Sicherheit für die Patienten.“ (Pressemitteilung der KZBV vom 12.05.2016).

Sicherheitskultur noch unterentwickelt

„Die Sicherheitskultur ist in Deutschland noch unterentwickelt. Im Vergleich zu Ländern, in denen Behandlungsfehler verpflichtend gemeldet werden müssen, kann in Deutschland aufgrund der intransparenten Datenlage noch zu wenig aus den Fehlern systematisch gelernt werden“, so Gronemeyer. Nötig seien ein offenerer Umgang mit Fehlern und eine gezielte Strategie zur Fehlervermeidung. Dazu müsse auch über die Einführung einer Meldepflicht für Behandlungsfehler diskutiert werden. Gerade bei den oft folgenschweren, prinzipiell aber gut vermeidbaren, Never Events wäre es für alle Betroffenen wünschenswert, eine vollständige Erfassung zu haben.

Never Events sind besonders folgenschwere Ereignisse, die zwar selten, aber einfach zu vermeiden sind. So können nach Operationen versehentlich Fremdkörper verbleiben, weil die Zählkontrolle nicht funktioniert hat. Oder es kommt bei Operationen aufgrund nicht genutzter Checklisten zu Verwechslungen oder zum Übersehen von Allergien und anderen Gefahren. Never Events sind also besonders unverständliche Fehler. Never Events deuten vielmehr auf einen insgesamt unsicheren Versorgungsprozess hin. Ein seltenes, aber dennoch erwartbares und wiederkehrendes menschliches Versagen wurde in diesen Fällen nicht ausreichend abgesichert. Gerade hier wäre es wichtig, Anzahl, Art und zeitliche Entwicklung genau zu kennen, um auf dieser Basis gezielter gegensteuern zu können.

Weitere Informationen
Jahrestatistik MDK-Behandlungsfehler-Begutachtung 2015 (PDF Dokument, 1.60 MB)
Fragen und Antworten zur Behandlungsfehlerbegutachtung (PDF Dokument, 0.42 MB)
Was Patienten wissen sollten – Infoblatt (PDF Dokument, 0.05 MB)

 

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