Mit dem im letzten Jahr beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz haben Versicherte der GKV ab Oktober Anspruch auf höhere Festzuschüsse bei Zahnersatz.
Terminservice- und Versorgungsgesetz macht’s möglich
Seit Mai 2019 ist das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft. Noch immer vielen unbekannt ist, dass durch dieses Gesetz auch die Festzuschüsse Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Zahnersatz zum 1. Oktober 2020 von derzeit 50 Prozent auf dann 60 Prozent erhöht werden. Damit einhergehend steigt auch der Bonus für Zahnersatz.
Aktuell erhalten Versicherte ohne Bonus 50 Prozent der Kosten der Regelversorgung erstattet. Mit anderen Worten: Eine Hälfte der Kosten für Kronen, Brücken und Co. übernimmt die Krankenkasse, die andere Hälfte muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen. Das gilt allerdings nur für die Regelversorgung, also für die Versorgung, die beim vorliegenden Befund die Standardtherapie ist.
Wählt der Patient eine andere Versorgung, beispielsweise eine Krone mit weißer Verblendung anstelle der Metallkrone, dann sind die durch die Verblendung entstehenden Mehrkosten vom Patient zu tragen. Dann können schnell aus den erwarteten 50, 60 oder 65 Prozent Kassenanteil lediglich 40 oder sogar 30 Prozent werden.
Festzuschuss: Regelmäßige Vorsorge wird belohnt
Wer mit seinem Bonusheft über 5 Jahre eine regelmäßige zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung nachweist, erhält bisher einen Zuschuss von 60 Prozent. Ab Oktober erhöht sich dieser Anteil auf 70 Prozent. Wer sogar 10 Jahre belegen kann, ist noch besser dran. Ab Oktober erhält er statt derzeit 65 Prozent sogar 75 Prozent. Maßgebend für die höheren Zuschüsse ist das Ausstellungsdatum des Heil- und Kostenplans.
Termin versäumt – zurück auf Start
Und noch eine wichtige Änderung: Wurde bisher auch nur ein Vorsorgetermin versäumt, verfiel der gesamte Bonus. Der Patient musste zurück auf Start gehen. Ab Oktober führt das Versäumen einer zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung nicht mehr automatisch dazu, dass der Bonus entfällt. In begründeten Ausnahmefällen bleibt er künftig weiterhin erhalten.
Festzuschuss | aktuell | ab 01.10.2020 |
---|---|---|
ohne Bonus | 50 % | 60 % |
Bonus für 5 Jahre | 60 % | 70 % |
Bonus für 10 Jahre | 65 % | 75 % |
(zpl, Foto: © proDente e.V./Johann Peter Kierzkowski)
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