Nahrungsergänzungsmittel sind kein Wundermittel gegen Corona

Nahrungsergänzungsmittel und Corona.

Nahrungsergänzungsmittel können COVID-19 weder verhindern noch heilen. Dennoch nutzen einige Online-Shops die Situation aus.

Nahrungsergänzungsmittel sind keine Wundermittel gegen Corona

Im Jahr 2018 wurden laut dem Arbeitskreis Nahrungsergänzungsmittel mit Nahrungsergänzungsmitteln ein Umsatz von 1,44 Milliarden Euro erzielt.​1​ Einigen Online-Anbietern scheint dies noch nicht zu reichen. Sie nützen die aktuelle Corona-Situation und die damit verbundene Unsicherheit in der Bevölkerung aus, um den Verkauf von Produkte mit zweifelhaften oder gar illegalen Werbeversprechen zu steigern.

Beispielsweise mahnte die Verbraucherzentrale Berlin einen Anbieter für Nahrungsergänzungsmittel ab. Der Anbieter bewarb ein Nahrungsergänzungsmittel mit den Aussagen: „Stärken Sie Ihr Immunsystem im Kampf gegen den Coronavirus“, „Wappnen Sie sich vor viralen Infekten wie dem Coronavirus mit einer kräftigen Immunabwehr“ und „Diese Produkte sollten Sie jetzt unbedingt zu Hause haben“.​2​

Dabei können Nahrungsergänzungsmittel eine COVID-19-Erkrankung weder verhindern noch heilen. Zudem fehlen zurzeit wissenschaftliche Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen Coronaviren belegen.

Im Rahmen des EU-weiten eCommerce-Aktionsplans suchen daher die Behörden der Lebensmittelüberwachung nach unzulässigen Onlineangeboten von Nahrungsergänzungsmitteln. Im Rahmen dieser Kontrollaktion wurden EU-weit 592 auffällige Webseiten entdeckt. Für Deutschland hat die im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angesiedelte Internet-Kontrollstelle der Bundesländer G@ZIELT bereits 60 derartige Angebote identifiziert.

„Unter den Nahrungsergänzungsmitteln gibt es keine Wundermittel gegen Corona. Es ist unerhört, wie manche Händler in der aktuellen Pandemie versuchen, aus den Ängsten der Menschen Profit zu schlagen. Die Behörden gehen entschieden dagegen vor.“

Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Augen auf beim Kauf

Grundsätzlich dienen Nahrungsergänzungsmittel der Ergänzung einer normalen Ernährung. Typische Bestandteile von Nahrungsergänzungsmitteln sind Vitamine, Mineralstoffe, Aminosäuren, Fettsäuren, pflanzliche Extrakte und Probiotika. Rechtlich betrachtet sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel und keine Arzneimittel. Daher ist jegliche Form von Werbeaussagen, die eine Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten versprechen, in der Europäischen Union verboten.

Der eCommerce-Aktionsplan wird weiter fortgeführt. Die Europäische Kommission veröffentlicht kontinuierlich eine aktualisierte Zusammenfassung der Ergebnisse aller teilnehmenden Mitgliedstaaten im Internet.

(zpl, Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Foto: Bruno/Germany/Pixabay)

Literatur

  1. 1.
    Markt für Nahrungsergänzungsmittel in Deutschland 2018. Lebensmittelverband Deutschland. Published October 29, 2018. Accessed November 29, 2020. https://www.lebensmittelverband.de/de/verband/organisation/arbeitskreis-nahrungsergaenzungsmittel-ak-nem/20181029-zahlen-nahrungsergaenzungsmittel-markt-2018
  2. 2.
    Angebliche „Wundermittel“ gegen Corona. Verbraucherzentrale Berlin. Published June 9, 2020. Accessed November 29, 2020. https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/pressemeldungen/verbraucherzentrale/angebliche-wundermittel-gegen-corona-48467

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Weitere Informationen im Internet

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