Nicht-verschreibungspflichtige Schmerzmittel erhalten Warnhinweis

Rezeptfreie Schmerzmittel künftig mit Warnhinweis.

Auch auch nicht-verschreibungspflichtige Schmerzmittel haben Nebenwirkungen

Man kann sie zwar in jeder Apotheke problemlos ohne Rezept kaufen. Aber auch rezeptfreie Schmerzmittel wie Aspirin oder Ibuprofen sind nicht immer harmlos. Deshalb müssen freiverkäufliche Schmerzmittel künftig einen Warnhinweis tragen.

Beipackzettel wird oft nicht gelesen

Zu vielen Verbrauchern ist scheinbar nicht bewusst, dass auch nicht-verschreibungspflichtige Schmerzmittel, sogenannte OTC-Produkte (over-the-counter), Neben- und Wechselwirkungen haben, die insbesondere bei längerem Gebrauch oder Überdosierung erhebliche Gesundheitsrisiken bis hin zum Tod darstellen. 2017 gingen in den Apotheken rund 91 Millionen Packungen dieser rezeptfreie Schmerzmittel über die Ladentheke.

Eine Verbraucherbefragung des Robert-Koch-Instituts aus dem Jahr 2014 zeigt, dass diese Medikamente häufig viel zu lange eingenommen werden. In der Befragung gab jeder fünfte Befragte an, die Mittel länger als empfohlen einzunehmen (vgl. Rober-Koch-Institut). Interessant hierbei ist, dass ein Fünftel der Frauen und ein Drittel der Männer, die OTC-Analgetika länger als vier Tage anwenden, die Anwendungsempfehlungen nicht kennen. Sie haben also den Beipackzettel nicht oder nicht gründlich genug gelesen.

Häufig kommt es zu Überdosierungen

Das auch die Überdosierung ein Problem ist, belegt eine Studie der Notaufnahme des Queen’s Medical Center in Nottingham an 436 Patienten, die im Rahmen der Selbstmedikation das Analgetikum Paracetamol zur Linderung ihrer Zahnschmerzen eingenommen hatten. Mehr als ein Drittel dieser Patienten hatte das Medikament in einer zu hohen Dosis verwendet (vgl. O’Sullivan, Ahmed, Sidebottom 2018). Aus diesem Grund warnt die britische Zahnärztevereinigung (British Dental Association, BDA) vor der Selbstmedikation mit Paracetamol bei Zahnschmerzen (vgl. BDA Pressemitteilung v. 24.04.2018). Laut BBC News werden in Großbritannien jedes Jahr etwa 50.000 Menschen in Folge einer Überdosierung im Krankenhaus behandelt.

Warnhinweis soll sensibilisieren

Angesichts dieser Tatsachen ist es nur konsequent, dass Anfang Juni der Bundesrat der Analgetika-Warnhinweis-Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit zustimmte. Daher müssen künftig sämtliche rezeptfreien Schmerzmittel (Analgetica) mit den Wirkstoffen Acetylsalicylsäure, Diclofenac, Ibuprofen, Naproxen, Paracetamol, Phenazon oder Propyphenazon den Warnhinweis „Bei Schmerzen oder Fieber ohne ärztlichen Rat nicht länger anwenden als in der Packungsbeilage vorgegeben!“ enthalten. Dieser Hinweis soll die Verbraucher davon abhalten, die Medikamente über die vom Hersteller empfohlene Höchstdauer hinaus einzunehmen. Professor Dr. med. Martin Schmelz, Präsident der Deutschen Schmerzgesellschaft e.V. begrüßt die neue Verordnung, denn damit werden die Verbraucher sensibilisiert, auch bei rezeptfreien Arzneien auf die empfohlene Dosis und Anwendungsdauer zu achten.

Tipps für die Selbstmedikation

  • Behandeln Sie nur akute, leichte bis mittelschwere Schmerzen, deren Ursache bekannt ist.
  • Wenn Sie ohne ärztlichen Rat ein nicht-verschreibungspflichtige Schmerzmittel einnehmen, dann ist es wichtig, dass Sie den Beipackzettel gründlich lesen.
  • Beachten Sie die Warnhinweise und Gegenanzeigen.
  • Die im Beipackzettel genannte Höchstdosis darf im Rahmen der Selbstmedikation nicht überschritten werden.
  • Verwenden Sie ohne ärztlichen Rat kein Schmerzmittel länger als drei Tage in Folge und maximal an zehn Tagen im Monat.
  • Fragen Sie im Zweifelsfall immer Ihren Arzt/Zahnarzt oder lassen Sie sich in Ihrer Apotheke beraten.

(Foto: © benjaminnolte / Fotolia)

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