Ab Juli 2018 kein Amalgam für Kinder, Schwangere oder Stillende

EU Quecksilber-Verordnung schränkt Amalgam ein

Kein Amalgam bei Milchzähnen, Kindern und Schwangeren

Seit über 100 Jahren wird Amalgam weltweit für Zahnfüllungen verwendet. In unzähligen Mündern kann man diese silberfarbenen Amalgamplomben entdecken. Amalgam ist eine hoch silberhaltige Legierung aus Quecksilber und weiteren Metallen wie Silber, Kupfer und Zinn. Durch Zugabe von flüssigem Quecksilber zu diesem Pulver entsteht Amalgam. Und dieses Quecksilber ist das Problem. Denn Quecksilber ist ein Schwermetall, das für Mensch und Tier giftig ist.

Aufgrund einer neuen Quecksilber-Verordnung der Europäischen Union (EU) könnte mit Amalgamfüllungen bald Schluss sein. Denn ab dem 1. Juli 2018 dürfen Zahnärzte diese Füllungen bei Milchzähnen, bei Kindern unter 15 Jahren und bei schwangeren oder stillenden Frauen nicht mehr zum Einsatz kommen.

Minamata-Konvention verpflichtet zur Verringerung der Quecksilberbelastung

Aber nicht nur eventuell vorhandene gesundheitliche Risiken sind der Grund für die weitere Einschränkung von quecksilberhaltigen Produkten. Auch das 2013 von Deutschland unterzeichnete Minamata-Übereinkommen verfolgt das Ziel, die Umwelt und die menschliche Gesundheit vor nachhaltigen Schädigungen durch Quecksilber zu schützen. Außerdem muss die Quecksilberbelastung der Umwelt minimiert werden. Erreicht werden soll dies durch Ein- bzw. Ausfuhrbeschränkungen und mit Verboten von quecksilberhaltigen Produkten.

Das Minamata-Übereinkommen besteht aus 35 Paragraphen und fünf Anhängen, die jeweils Regelungen in verschiedenen Bereichen präsentieren beziehungsweise spezifizieren. Für Amalgamfüllungen und deren Verwendung werden neun Maßnahmen vorgeschlagen.

Noch kein grundsätzliches Amalgamverbot

Ein grundsätzliches Amalgamverbot, wie in Norwegen seit 2008 und Schweden seit 2009 bereits gültig, wird durch die EU-Verordnung noch nicht bewirkt. Die Verordnung erlaubt weiterhin bei den betroffenen Personen die Verwendung von Amalgam. Voraussetzung ist allerdings, dass der Zahnarzt „eine solche (Amalgam-)Behandlung wegen der spezifischen medizinischen Erfordernisse bei dem jeweiligen Patienten als zwingend notwendig (erachtet)“ (vgl. Art. 10 Abs. 2 EU-Verordnung).

Mit ihrer neuen Verordnung leitet die EU drei Maßnahmen ein:

  • Ab dem 1. Juli 2018 tritt ein Amalgam-Verbot für Kinder unter 15 Jahren und schwangere oder stillende Frauen in Kraft.
  • Bis zum 1. Juli 2019 legt jeder EU-Mitgliedstaat einen nationalen Plan mit den Maßnahmen vor, die er zu ergreifen beabsichtigt, um die Verwendung von Dentalamalgam schrittweise zu verringern.
  • Bis zum 30. Juni 2020 prüft die Europäische Kommission, ob ein vollständiges Amalgam-Verbot auf „lange Sicht und vorzugsweise bis 2030“ in der EU umgesetzt werden kann.

Für GKV-Versicherte auch weiterhin kostenlose Füllungen

Auswirkungen hat das eingeschränkte Amalgam-Verbot für Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Denn Kunden von AOK und Co. haben Anspruch auf kostenlose Füllungen als Sachleistung. In der Regel sind das im Seitenzahnbereich Amalgamfüllungen. Aber auch nach dem 1. Juli 2018 muss Kindern unter 15 Jahren und schwangeren oder stillenden Frauen eine kostenfreie Füllung angeboten werden. Eine alternative sind Kompositfüllungen in Adhäsivtechnik. Allerdings muss hierbei der Patient im Rahmen der Mehrkostenvereinbarung einen Eigenanteil bezahlen. Hingegen wären Füllungen aus Glasionomerzement zuzahlungsfrei. Diese Füllungen sind aber nicht so langlebig wie Kompositfüllungen. Jedoch wird Glasionomerzement bisher hauptsächlich bei provisorischen Füllungen und bei der Versorgung kariöser Milchzähne verwendet.


Weitere Informationen im Internet

1 Kommentar zu „EU Quecksilber-Verordnung schränkt Amalgam ein“

  1. Pingback: Amalgam: Das Ende naht - Blog Zahnputzladen

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