Festzuschuss für Zahnersatz erhöht sich auf 60%
Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD enthält auch etwas Erfreuliches für alle gesetzlich versicherten Patienten, die künftig Zahnersatz benötigen. Denn in diesem Vertrag haben sich die Politiker der GroKo darauf geeinigt, den Festzuschuss für Zahnersatz um 10 Prozent von bisher 50 Prozent auf 60 Prozent zu erhöhen. Wer beispielsweise eine Krone oder Brücke benötigt, bekommt von seiner Krankenkasse in Zukunft etwas mehr Geld. Ab wann diese Erhöhung gilt, ist aber noch offen.
Gleiche Ausgangssituation im Gebiss – gleicher Zuschuss durch die Krankenkasse
Die Festzuschüsse zum Zahnersatz für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherungwurden zum 1. Januar 2005 eingeführt. Seit diesem Zeitpunkt gilt: „Gleiche Ausgangssituation im Gebiss – gleicher Zuschuss“. Der Zuschuss orientiert sich also nicht mehr an den Kosten der Behandlung sondern an der Ausgangssituation im Gebiss, dem Befund. Kommen Herr Müller und Frau Maier mit dem gleichen Gebissbefund in die gleiche Zahnarztpraxis, wählen aber ganz unterschiedlichen Zahnersatz, beispielsweise ein Zahnimplantat statt einer festsitzenden Brücke, so erhalten beide Patienten dennoch den gleichen Zuschuss von ihrer Krankenkasse. Dieser Festzuschuss deckt bisher 50 Prozent der vorher festgelegten, medizinisch notwendigen Versorgung für diesen konkreten Befund ab. Die andere Hälfte der Kosten muss der Patient aus eigener Tasche bezahlen.
Da sich die Festzuschüsse immer auf Durchschnittskosten der Regelversorgung und nicht auf die tatsächlich anfallenden Kosten beziehen, kommt es öfters vor, dass der Eigenanteil des Patienten mehr als 50 Prozent der Gesamtkosten des Zahnersatzes ausmacht.
(Foto: O.K. – Fotolia)
Weitere Informationen auf diesem Blog
0 Kommentare zu „Durch Koalitionsvertrag zu höherem Festzuschuss“
Das ist ja alles gut und schön, aber wenn ich bedenke, dass ich meine Zahnkronen in Ungarn um einen Bruchteil des Preises gemacht habe, dann bringt mir der neue Zuschuss auch nicht sonderlich viel.