Pflegebedürftige oder Menschen mit einer Beeinträchtigung haben Anspruch auf zusätzliche zahnärztliche Vorsorgemaßnahmen. Ein Video der KZBV informiert über das zusätzliche Angebot.
Zusätzliche Vorsorgemaßnahmen für Pflegebedürftige
Neben den normalen Vorsorgeuntersuchungen für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Menschen mit Pflegebedarf oder einer Beeinträchtigung bereits seit einiger Zeit zusätzliche zahnärztliche Präventionsleistungen beanspruchen. Die Kosten dieser Leistungen werden von der GKV einmal im Kalenderhalbjahr übernommen. Ein neues Video der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) informiert Patienten, Angehörige und Pflegepersonal über dieses wichtige Versorgungsangebot. Teilweise geht dieses zusätzliche Angebot auf das zahnärztliche Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ zurück, das bereits vor zehn Jahren veröffentlicht wurde.
Im Jahr 2019 wurden durch Zahnarztpraxen 979.500 Besuche zur zahnmedizinischen Betreuung in Pflegeheimen durchgeführt.
Inhalte des neuen Videos
Das neue Video zeigt anschaulich, warum die Mundgesundheit für diese Patienten besonders wichtig ist. Die zusätzlichen Leistungen, bspw. die Erhebung des Mundgesundheitsstatuses oder die Aufklärung über die richtige Zahn- und Mundpflege, werden ausführlich erklärt. Außerdem werden Hinweise zu Möglichkeiten der zahnärztlichen Versorgung zu Hause, in Pflegeheimen und sonstigen Einrichtungen gegeben. Darüber hinaus informiert der Film über Regelungen zu Krankenfahrten und -transporten bei einer Behandlung in der Praxis und beschreibt das Modell der Kooperationsverträge mit Pflegeeinrichtungen. Damit ist das Video ein leicht verständlicher Wegweiser für alle, die vom Thema Pflege und Mundgesundheit direkt oder indirekt betroffen sind.
(zpl, Foto: proDente e.V.)