Kooperation-fuer-Mundgesund

Kooperation für Mundgesundheit in Pflegeheimen

Durch Kooperation zu mehr Mundgesundheit in Pflegeheimen

Die Fünfte Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS V) zeigt deutlich: Pflegbedürftige ältere Menschen haben eine deutlich schlechtere Zahn- und Mundgesundheit als nicht-pflegebedürftige Angehörige ihrer Altersgruppe. Vor dem Hintergrund, dass ein Drittel der Pflegebedürftigen nicht in der Lage ist, ihre Zähne eigenständig zu pflegen, ist dies verständlich. Unterstützung bei der Mund-, Zahn- und Prothesenpflege ist daher notwendig. Zumal Erkrankungen im Mund negative Auswirkungen auf die allgemeine Gesundheit haben können. Von Ernährungsmangel und Infektanfälligkeit, Verschlechterung eines Diabetes bis zur Erhöhung des Schlaganfallrisikos. Aber auch Medikamente wie Blutdruckmittel können Probleme im Mund verstärken. Die tägliche Mundpflege ist daher genauso wichtig wie die regelmäßige zahnärztliche Kontrolle.

Zusammenhang zwischen Alter, Pflegebedürftigkeit und Mundpflege

Dass zwischen „Alter“, „Pflegebedürftigkeit“ und „Mundpflege“ ein Zusammenhang besteht, stellte bereits 2009 der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen fest. In seinem Gutachten „Koordination und Integration – Gesundheitsversorgung in einer Gesellschaft des längeren Lebens“ wies der Sachverständigenrat auf die Bedeutung einer angemessenen zahnmedizinischen Versorgung Pflegebedürftiger hin. Ein Jahr später stellte die Bundeszahnärztekammer ihr Konzept „Mundgesund trotz Handicap und hohem Alter“ vor. Der Anteil älterer Menschen in unserer Bevölkerung steigt stetig. Eine gute zahnmedizinische Betreuung der Senioren und Pflegebedürftigen wird daher immer dringender.

Mundgesundheit bei älteren Senioren
Ältere Senioren mit Pflegebedarf (75- bis 100-Jährige) weisen eine schlechtere Mundgesundheit auf und benötigen mehr Hilfe bei der Mundhygiene

Durch Kooperationsverträge zu besserer Betreuung

Mit der seit 2014 bestehenden Möglichkeit von Kooperationsverträgen (§ 119 b SGB V) zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten wurde ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung und der Lebensqualität für diese Personengruppe getan. Aber weitere Schritte müssen folgen. Laut Statistik der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) wurden 2016 bundesweit mit jedem vierten Pflegeheim ein Kooperationsvertrag geschlossen (vgl. Pressemitteilung der KZBV v. 8. März 2017). Aber auch Einrichtungen ohne Kooperationsvertrag können über die aufsuchende Betreuung jederzeit eine zahnmedizinische Versorgung in Anspruch nehmen.

Ambulante und häusliche Pflege nicht berücksichtigt

Kooperationsverträge können nur für stationäre Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden. Ein Großteil der Pflegebedürftigen wird jedoch zu Hause durch Angehörige und ambulante Pflegedienste betreut. Die Betreuung dieser Pflegebedürftigen  bleibt bei den Kooperationsverträgen unberücksichtigt. Aber auch für diese Personen muss eine zahnmedizinische Versorgung sichergestellt sein. Zudem benötigen Pflegefachkräfte und pflegende Angehörige Kenntnisse über Mundgesundheit und Mundpflege. Es gibt also noch einiges zu tun!

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