Laut BARMER Zahnreport 2018 verfehlt Reform für bessere Zähne im Pflegeheim ihr Ziel
Trotz neuer Ausgaben in Millionenhöhe für die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen in Pflegeheimen ist bisher keine Besserung zu erkennen. Mehr Behandlungen von erkrankten Zähnen? Mehr Reparaturen von funktionsuntüchtigem Zahnersatz? Laut BARMER Zahnreport 2018 mit dem mit dem Schwerpunkt „Mundgesundheit in Pflegeheimen“ ist dies nicht der Fall. Die behandlerischen Leistungen durch Zahnärzte bleiben weiterhin auf einem niedrigen Niveau. Dabei hatte doch der Gesetzgeber den Zahnärzten die Möglichkeit eröffnet, den Besuch bei Bewohnern im Pflegeheim höher abzurechnen. Mehr Geld für mehr Leistungen. So sollte die dringend notwendige Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung von Pflegebedürftigen verbessert werden.
Mehr Zahnarztbesuche in Pflegeheimen. Aber nicht mehr Behandlungen.
Richtig ist: Die Besuche von Zahnärzten in Pflegeheimen haben seitdem zugenommen. 2016 wurden bundesweit 1,9 Millionen Besuche in Pflegeheimen abgerechnet. Richtig ist aber auch, dass in diesem Zeitraum noch nicht einmal die Inanspruchnahme einfacher Therapieleistungen wie kleinerer Reparaturen an Zahnprothesen zugenommen hat.
Vor dem Hintergrund, dass laut der Deutschen Mundgesundheitsstudie aus dem Jahr 2016 die Zahngesundheit von Bewohnern in Pflegeheimen im Vergleich zu Nicht-Pflegebedürftigen deutlich schlechter ist, vollkommen unverständlich und nicht nachvollziehbar. Fast zwei Drittel der pflegebedürftigen Heimbewohner leiden unter Zahnfleischbluten. Jeder zweite Heimbewohner ist völlig zahnlos. Das die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen schlechter ist, bestätigt auch Dr. Wolfgang Eßer, Vorstandsvorsitzender der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung: „Ihre Mundgesundheit ist im Bevölkerungsdurchschnitt signifikant schlechter.“ (vgl. Pressemitteilung der KZBV vom 19.4.2018).
Mehr Prävention wird möglich
„Durch die neuen Abrechnungsziffern werden mehr Pflegeheimbewohner durch den Zahnarzt erreicht, und vermutlich kommt es auch zu mehr Prävention. Allerdings erfolgte bei mehr als zwei Dritteln der Besuche am selben Tag keine therapeutische Leistung und bei mehr als der Hälfte auch innerhalb der folgenden 90 Tage nicht“, so der Autor des BARMER Zahnreports Prof. Dr. Michael Walter, Direktor der Dresdener Poliklinik für Zahnärztliche Prothetik am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus.
Zwar fordern die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Krankenkassen auf, die Versicherten besser über bestehende Ansprüche informieren. Das erklärt jedoch nicht, warum trotz erfolgtem Besuch in einem Pflegeheim eine Behandlung nicht erfolgt. Mangelnde Information der Versicherten kann nicht der Grund sein. Auch der Verweis auf fehlende Kooperationsverträge zwischen Pflegeheimen und Zahnärzten ist wenig zielführend. Diese Verträge ermöglichen eine zahnärztliche Betreuung der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen. Aber laut BARMER Zahnreport war ja durchaus ein Zahnarzt im Pflegeheim. Nur der eigentlich aufgrund der ungünstigen Augangssituation zu erwartende Anstieg der Behandlungen war nicht zu verzeichnen.
Ab Juli neue Richtlinien. Ihre Wirkung bleibt fraglich
Ab Juli dieses Jahres gilt eine neue Richtlinie für die Versorgung von Pflegebedürftigen in Heimen. Ab diesem Zeitpunkt wird der Mundgesundheitsstatus von Heimbewohnern routinemäßig untersucht und anschließend ein individueller Therapieplan erstellt. Außerdem soll der Zahnarzt zweimal jährlich die Pflegeheimbewohner besuchen, die Zähne untersuchen und vorhandenen Zahnstein entfernen. Nach Meinung von Prof. Straub, Vorsitzender der BARMER, bleibt allerdings fraglich, ob die neue Richtlinie die Mundgesundheit von Pflegebedürftigen nachhaltig verbessert. Weiterreichende Konzepte sind nötig und eine ein Zusammenspiel der schon jetzt vielfältig existierenden Einzelprojekte.
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