In Hamburg produzierte der kleine Getränkehersteller Lemonaid eine erfrischende Bio-Zitronen-Limonade mit nur sechs Prozent Zucker. Obwohl dieser Zuckergehalt besser für die Zähne war, reichte er nicht aus, um nach deutschen Regeln als “Limonade” zu gelten.
Voraussichtliche Lesedauer: 3 Minuten
Streit um Zucker: Lemonaid wehrt sich gegen behördliche Vorschriften
Es war einmal in Hamburg. Die Sonne schien warm auf die Straßen und die Menschen dürsteten nach Erfrischung. Inmitten dieser sommerlichen Szenerie befand sich Lemonaid, ein kleiner Getränkehersteller. Ihre Bio-Zitronen-Limonade war bekannt für ihren erfrischenden Geschmack und ihre natürlichen Zutaten. Doch es gab ein Problem: Der Zuckergehalt ihrer Limonade lag bei nur sechs Prozent. Zwar besser für die Zähne – aber nicht genug, um nach deutschen Regeln als “Limonade” bezeichnet zu werden.
Die Lebensmittelkontrolleure waren streng. Sie verlangten, dass Lemonaid entweder den Namen ändere oder mehr Zucker in die Limonade mische. Das Bezirksamt Hamburg-Mitte stellte einen Mahnbescheid aus. Sie forderten, die Mindestzuckermenge zu erhöhen oder die Zitronen-Limonade umzubenennen. Doch der Getränkehersteller wehrte sich. Er argumentierte, dass Lebensmittel mit wenig Zucker nicht bestraft werden sollten. Vielmehr sollte weniger Zucker der Normalfall sein.
Weniger Zucker, immer noch Limonade
Die Auseinandersetzung dauerte Jahre. Währenddessen blieb die Limonade weiterhin im Verkauf. Die Hamburger Gesundheitsbehörde unterstützte Lemonaid. Sie betonten, dass weniger Zucker in Lebensmitteln keine Sünde sei. Doch die Frage blieb: Wie viel Zucker sollte eine Limonade enthalten, um ihren Namen zu verdienen?
Schließlich kam die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) ins Spiel. Diese unabhängige Institution setzt in ihrem Deutschen Lebensmittelbuch Leitsätze für Lebensmittel fest, die von Herstellern und Verbrauchern beachtet werden. Nach langen Diskussionen und Prüfungen entschied die DLMBK: Limonaden dürfen sich künftig auch mit weniger als sieben Prozent Zucker Limonaden nennen. Die bisherige Regelung, die mindestens sieben Prozent Zucker verlangte, wurde gekippt. Nun müssen Limonaden laut Mitteilung des Bundesanzeigers nur noch “Zutaten zur Erzielung eines süßen Geschmacks (z. B. Zuckerarten, Süßungsmittel)” enthalten.
Lemonaid’s Triumph: Ein Fünfjähriger Kampf mit süßem Ende
Lemonaid atmete auf. Endlich durften sie ihre Limonade weiterhin als solche verkaufen. Der süße Sieg war errungen, und die Sonne schien noch heller auf ihre Flaschen. Paul Bethke, der Geschäftsführer von Lemonaid, freute sich über die Änderung der Leitsätze. Doch er fand es auch laut STERN “ein wenig schräg”, dass es fünf Jahre gedauert hatte. Und so endet die Geschichte mit einem erfrischenden Schluck Limonade. Lemonaid bewies, dass weniger Zucker nicht gleich weniger Geschmack bedeutet – und dass manchmal ein langer Kampf die süßesten Früchte trägt.
zpl, 01.05.2024, Teaserfoto (Vordergrund): Nitr/Shutterstock.com
Weitere Informationen auf diesem Blog
- Süßgetränke – weniger ist mehr.
- Knappe Mehrheit für die Zuckersteuer.
- Weniger Karies durch zuckerfreies Kaugummi.
- Zuckergehalt wird unterschätzt.
- Joghurts oft mit zu viel Zucker.
- Zuckerrückgang aus Süßwaren am geringsten.
- Zuckerhaltige Ernährung zu wenig eingeschränkt.
- Frühstückscerealien meist überzuckert.
- Xylit – Süß und schützt vor Karies?